von Adolf Rebler
Der Autor geht der Frage nach, „wann“ sich ein Verkehrsteilnehmer einer fahrlässig begangenen Straftat (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung) schuldig macht: Genügt es, wenn er den „Erfolg“ kausal verursacht hat, oder muss ihm der Schaden auch zurechenbar sein. Dazu ist auf den Schutzzweck der jeweils fahrlässig verletzten Norm abzuheben und es ist weiter zu fragen, ob es auch zum Unfall gekommen wäre, wenn der Verkehrsteilnehmer sich ordnungsgemäß verhalten hätte. Wäre der Schaden auch entstanden, wenn der Täter die notwendige Sorgfalt beachtet hätte, ist er für den schädigenden Erfolg nicht verantwortlich. In der Praxis von größter Bedeutung sind hier die Fälle der...