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06
Okt
Aufsätze
Verantwortliche für die Ladungssicherung
von Thomas Kaps und Bernhard Glembotzki
Das Thema Ladungssicherung hat große Bedeutung für den technischen Bereich
(d.h. die praktische Umsetzung und der Einsatz bzw. die Anwendung von geeigneten
Hilfsmitteln) beim Transport. Der Zweck der Ladungssicherung besteht nicht nur
darin, alle Verkehrsteilnehmer zu schützen - sondern auch dem Verkehr benachbarte Personen und Sachen, welche durch die Beförderung der Ladung gefährdet, verletzt oder beschädigt werden könnten (Brücken, Häuser, Durchfahrten). Die Autoren gehen der Frage nach, wer (nach Gesetz und Rechtsprechung) die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung trägt. Sie geben in Tabellen einen Überblick über die anfallenden Bußgelder.
07
Apr
Aufsätze
Mängel bei der Kontrolle von Abfalltransporten
von Bernhard Glembotzki; Thomas Kaps
Speziell bei der Kontrolle von Gefahrgutbeförderungseinheiten und Abfalltransporten kommt es leider häufig zu erschreckenden Ergebnissen. Bei einer Kontrolle von insgesamt 21 Fahrzeugen (beladen mit gefährlichem Abfall und/oder Gefahrgut) aus Deutschland und den angrenzenden EU-Staaten wiesen 19 Fahrzeuge sicherheitsrelevante Mängel auf.
12
Aug
Aufsätze
Klassifizierung und Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
In Deutschland und weltweit werden medizinische und veterinärmedizinische Untersuchungsmaterialien, insbesondere Patientenproben von Menschen aber auch von Tieren, sowie mikrobiologische Kulturen und medizinische oder klinische Abfälle unter anderem auch auf der Straße befördert. Diese Güter unterliegen gefahrgutrechtlichen Vorschriften, denn es handelt sich überwiegend um ansteckungsgefährliche Stoffe.
09
Apr
Aufsätze
Verantwortliche für die Ladungssicherung
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Das Thema Ladungssicherung erhält eine immer größere Bedeutung. Die Bestimmungen über die ordnungsgemäße Ladungssicherung werden schon seit Jahren in immer größerem Umfang von einer Vielzahl von Gruppen aus Wirtschaft, Verbänden und der Polizei thematisiert.
03
Mrz
Aufsätze
Freistellungen bei der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Die Beförderungen von flüssigen Kraftstoffen müssen gefahrgutrechtliche Vorschriften beachtet werden. In vielen Fällen können Freistellungen oder Kleinmengenregelungen in Anspruch genommen werden.
26
Mai
Urteile
Ladungssicherung
OLG Celle
Pflicht zur Sicherung der Ladung eines KfZ (§ 22 StVO) trifft neben Fahrer und Halter jede für die Ladung des Fahrzeuges verantwortliche Person. Während andere Normen der StVO eine Verantwortlichkeit an bestimmte Funktionen knüpfen, lässt § 22 StVO den Adressatenkreis offen. Für diese weite Auslegung spricht u.a. der Schutzzweck der Norm. Ein wirksamer Schutz gegen das Verrutschen der Ladung hängt von den Eigenschaften des Gutes ab. Diese kennt vor allem der Versender, der daher folgerichtig in den Kreis der nach § 22 StVO verantwortlichen Personen einzubeziehen ist.
29
Apr
Aufsätze
Ladungssicherung gefährlicher Güter nach dem ADR 2007
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Im Straßengüterverkehr, einschließlich der Beförderung gefährlicher Güter, erhält das Thema Ladungssicherung eine immer größere Bedeutung. Dies gilt nicht nur für den technischen Bereich, d.h. die praktische Umsetzung und der Einsatz bzw. die Anwendung von geeigneten Hilfsmitteln, sondern auch für die rechtlichen Aspekte.
06
Apr
Aufsätze
Ladungssicherung: Eine Präzisierung der Inhalte des § 22 Abs. 1 StVO für die Praxis
von Bernhard Glembotzki, Thomas Kaps
Im Straßengüterverkehr erhält das Thema Ladungssicherung eine immer größere Bedeutung. Dies gilt nicht nur für den technischen Bereich sondern auch für die rechtlichen Aspekte.
08
Okt
Aufsätze
Verantwortliche für die Ladungssicherung
von Thomas Kaps, Bernhard Glembotzki
Das Thema Ladungssicherung spielt im modernen Güterverkehr eine immer größer werdende Rolle. Der Autor gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechtsnormen zur Ladungssicherung und führt die Sanktionen bei Verstößen auf.
kompletter Aufsatz s. VD 10/04, S. 268
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