OLG Rostock
Gründe
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Mißachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, das Rotlicht zeigte mehr als eine Sekunde rot, oder fahrlässiger Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 31 km/h zu einer Geldbuße von 125,00" (gemeint ist ersichtlich: Euro) verurteilt.
Daneben hat es ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Mit seiner hiergegen gerichteten zulässigen Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung formellen und sachlichen Rechts.