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14 Jun

Urteile

Beifahrer haftet mit

14. Juni 2005

Urteil vom:
10.02.2005
Aktenzeichen:
14 U 132/04
Paragrafen:
BGB § 254, ZPO § 287

OLG Celle

War vor dem Konsum von Alkohol abgesprochen, wer danach fahren soll, und setzt sich dann doch der stark alkoholisierte eigentliche Beifahrer ans Steuer, haften bei einem Unfall der Fahrer und der Beifahrer zu gleichen Teilen.

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