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25 Mai

Urteile

Beinaheunfall

25. Mai 2005

Urteil vom:
19.12.2004
Aktenzeichen:
4 Ss 510/04
Paragrafen:
§ 315 c StGB

OLG Hamm

Ist es dem entgegenkommenden Fahrer noch möglich, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver zu reagieren und so einen Unfall abzuwenden, liegt eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 c StGB nicht vor.

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