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02 Sep

Aufsätze: Artikel

Das Drogenscreening (Teil 2)

02. September 2016

von Dr. Adolf Rebler

Die Fähigkeit, nüchtern bleiben zu können, und der Wille, auf die Einnahme berauschender Mittel zu verzichten, sind Teil der Eignung, die die Straßenverkehrsvorschriften als Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr fordern. Wird diese Eignung verneint, hat die Behörde die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Als (wieder) geeignet ist nur anzusehen, wer eine längere Abstinenz nachweisen kann. Dieser Nachweis ist durch ein Drogenscreening zu führen. Im zweiten Teil des Beitrags werden unter anderem Methoden, Ablauf und Kosten behandelt.

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