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07 Apr

Aufsätze: Kurzinfo

Ein Radweg benötigt keine Schilder

07. April 2017

Eine Kennzeichnung auf dem Asphalt genügt, um einen Fahrradweg zu markieren, urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Fehlen weitere Beschilderungen, ist das nicht weiter problematisch, wenn die bauliche Gestaltung eindeutig ist. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, klagte ein Fahrzeughalter, dessen Auto abgeschleppt wurde, gegen den Gebührenbescheid: Seiner Meinung nach hatte er korrekt und nicht - wie ihm vorgeworfen wurde -, auf einem Radweg geparkt. Er erklärte, dass der Seitenstreifen, auf dem er sein Auto abgestellt habe, nicht durch Beschilderung als Radweg gekennzeichnet gewesen sei. Markierungen auf der Straße seien nicht ausreichend. Die Abschleppmaßnahme sei ...

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