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LG München für Landgericht München
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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07
Apr
Aufsätze: Kurzinfo
Ein Radweg benötigt keine Schilder
Eine Kennzeichnung auf dem Asphalt genügt, um einen Fahrradweg zu markieren, urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Fehlen weitere Beschilderungen, ist das nicht weiter problematisch, wenn die bauliche Gestaltung eindeutig ist.
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, klagte ein Fahrzeughalter, dessen Auto abgeschleppt wurde, gegen den Gebührenbescheid: Seiner Meinung nach hatte er korrekt und nicht - wie ihm vorgeworfen wurde -, auf einem Radweg geparkt. Er erklärte, dass der Seitenstreifen, auf dem er sein Auto abgestellt habe, nicht durch Beschilderung als Radweg gekennzeichnet gewesen sei. Markierungen auf der Straße seien nicht ausreichend. Die Abschleppmaßnahme sei ...