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11 Sep

Urteile

Einmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

11. September 2009

Urteil vom:
14.04.2009
Aktenzeichen:
11 CS 08.3428
Paragrafen:
Nrn. 8.1, 8.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung;

BayVGH

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht ging im Ergebnis zutreffend davon aus, dass aufgrund des Gutachtens vom 8. Februar 2008
die Kraftfahreignung des Antragstellers nicht mit so zweifelsfreier Sicherheit verneint werden kann, dass bereits gegenwärtig die Aussage gerechtfertigt erscheint, die anhängige Klage werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ohne Erfolg bleiben.

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