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04 Feb

Urteile

Einmaliger Cannabisverstoß

04. Februar 2005

Urteil vom:
22.11.2004
Aktenzeichen:
10 S 2182/04
Paragrafen:
§§ 6 Abs. StVG; 46 FeV

VGH Ba.-Wü.

Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels im Sinne von § 1 Abs. 1 BtmG als Cannabis regelmäßig die Fahrungeeignetheit des Betreffenden im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG sowie § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis- Verordnung begründet (...). Das im Blut des Antragstellers festgestellte MDMA (Methylendioxymetamfetamin) ist ein Betäubungsmittel im Sinne von Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 BtmG.

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