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VwVfG § 38
07
Jul
Aufsätze: Artikel
Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer
von Dr. Alfred Scheidler
Da Fahrräder nicht mit einem Tachometer ausgerüstet sein müssen, könnte man zu der Annahme gelangen, dass Radfahrer keinen Geschwindigkeitsbegrenzungen unterliegen, zumal auch § 3 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h begrenzt, ausdrücklich nur für Kraftfahrzeuge gilt. Tatsächlich dürfen aber auch Radfahrer nicht beliebig schnell fahren: So gilt insbesondere die allgemeine Norm des § 3 Abs. 1 StVO zur Geschwindigkeit generell für das Führen von "Fahrzeugen", mithin auch für Fahrräder.