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06 Jan

Aufsätze

Gurtanlegepflicht, Helmpflicht- Freistellung und Befreiungen

06. Januar 2009

von Adolf Rebler

Obwohl die „Gurtmoral“ insgesamt gar nicht so schlecht ist (die Angaben schwanken hier zwischen 95 und 98 % Anschnallqoute ), gibt es immer noch viele Kfz-Insassen, die (vor allem innerorts auf Rücksitzen) noch nicht angeschnallt sind. Und das, obwohl der Gurt der „Lebensretter Nummer 1“ ist: nach einer ADAC-Studie aus dem Jahr 2002 hätte es im Jahr 2001 wahrscheinlich 800 Verkehrstote weniger gegeben, wenn die Opfer angeschnallt gewesen wären. Der Gurt kann die Verletzungsgefahr bei einem Unfall um bis zu 60 Prozent mindern . So wichtig der Sicherheitsgurt für den Autofahrer, so unentbehrlich ist der Helm für den Motorradfahrer. Die Benutzungspflicht dieser beiden Schutzeinrichtungen ist in § 21a StVO geregelt. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die geltenden Regelungen geben.

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