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02 Okt

Urteile

Landgericht Aurich:Kein Entzug trotz später Unfallmeldung

02. Okober 2012

Urteil vom:
06.07.2012
Aktenzeichen:
12 Qs 81/12
Paragrafen:
§§ 111 a Abs. 1 StPO, 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB

LG Aurich

Wenn jemand mit sonst „weißer Weste“ einen Unfall erst mit 40minütiger Verspätung bei der Polizei meldet, kann von einem Führerscheinentzug abgesehen werden.

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