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02 Apr

Aufsätze: Kurzinfo

MPU auch bei hartnäckigen Parkverstößen

02. April 2015

Zeigt jemand durch die Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen, dass ihm verkehrsrechtliche Regelungen gleichgültig sind, kann im Einzelfall eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Zweifel an der Fahreignung grundsätzlich nur dann äußern und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einfordern, wenn schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen. Zeigt jemand jedoch durch die Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen, dass ihm verkehrsrechtliche Regelungen gleichgültig sind, kann die Behörde im Einzelfall auch hierfür eine MPU anordnen. Im Beispielsfall lagen nahezu wöchentliche Parkverstöße vor. Dies ...

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