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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Nächtliche Kollision mit einer Mauer
Wer beim Autofahren eine Mauer beschädigt, muss sofort handeln: Er muss sich melden, damit seine Personalien festgehalten werden können.
Macht der Schädiger das nicht, riskiert er seinen Versicherungsschutz, denn er verletzt eine Aufklärungsobliegenheit. Das gilt auch dann, wenn man nachts gegen eine Sandsteinmauer fährt und erst am nächsten Morgen versucht, den Geschädigten zu erreichen, um den Schaden zu melden. tra
Oberlandesgericht Frankfurt
Aktenzeichen 14 U 208/14