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09 Mai

Urteile

Oberlandesgericht Düsseldorf:Inlineskater müssen nicht immer rechts fahren

09. Mai 2012

Urteil vom:
12.07.2011
Aktenzeichen:
I-1 U 242/10
Paragrafen:
§ 41 Abs. 2 Nr. 5c, § 24 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 StVO
Auf einem Radweg, der auch von Fußgängern benutzt werden darf, müssen Inline-Skater nicht rechts fahren. Radfahrer undSkater müssen dort aufeinander Rücksicht nehmen.

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