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04 Jan

Urteile

OLG Brandenburg: Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe unzulässig

04. Januar 2012

Urteil vom:
17.11.2011
Aktenzeichen:
(1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11)
Paragrafen:
OWiG §§ 71 Abs. 1, 77b Abs. 1, 79 Abs. 3; StPO §§ 267 Abs. 1, 344 Abs. 1

Carsten Funder

Wird ein nicht mit Gründen versehenes Urteil in einer Bußgeldsache der Staatsanwaltschaft gemäß § 41 StPO zugestellt, obwohl die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 OWiG nicht vorgelegen haben, ist eine nachträgliche Ergänzung auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht mehr möglich.

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