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10 Jan

Urteile

Rechts überholen bei Radfahrern

10. Januar 2005

Urteil vom:
15.01.2004
Aktenzeichen:
14 U 91/03
Paragrafen:
§ 5 Abs. 8 StVO

OLG Celle

Radfahrer dürfen zwar nach der Straßenverkehrsordnung wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer mit Vorsicht Kraftfahrzeuge rechts überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Daraus lässt sich aber nicht eine Pflicht in der Form herleiten, dass ein Kraftfahrer stets gehalten ist, ausreichend Platz für rechts überholende Radfahrer zu lassen.

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