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Beispiele:
LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
05
Aug
Aufsätze: Kurzinfo
Regress bei Unfallflucht
Wer mitbekommt, dass er einen Unfall samt Schaden verursacht hat, handelt arglistig, wenn er sich vom Unfallort entfernt, ohne seine Personalien angegeben zu haben. Das kann bedeuten: Die Versicherung macht bei der Regelung des Unfallschadens Ärger.
Die Versicherung kann dann verlangen, dass der Versicherungsnehmer den an den Geschädigten gezahlten Schadensersatz zurückerstattet (Regress).
Ein Versicherungsnehmer handelt bereits dann arglistig, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann.
Ein solches Bewusstsein ist dann anzunehmen, wenn dem Versicherungsnehmer - wie im konkreten Fall - bekannt ist, dass er einen ...