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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
25
Mrz
Urteile
Tateinheit im materiellen und prozessualen Sinn
OLG Bayern
1. Wer als Halter durch Unterlassen der erforderlichen Kontrollen Fahrten mit einem überladenen Fahrzeug ermöglicht, begeht zumindest dann nur e i n e Tat im materiellen und prozessualen Sinn, wenn die infrage stehenden Fahrten zeitlich, räumlich und nach ihrem Zweck in engem Zusammenhang stehen (wie BayObLGSt 1985, 100).
2. § 357 StPO findet im Ordnungswidrigkeitenverfahren entsprechende Anwendung. Die Wirkung der Aufhebung oder Abänderung eines Urteils erstreckt sich in Fällen des
§ 357 StPO auch auf einen Mitbetroffenen, der ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt hat. Dieses ist ungeachtet der Wirkung des § 357 StPO als unzulässig zu verwerfen.