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04 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Unfallflucht nachts um drei

04. November 2016

von tra

Ein Unfallverursacher muss nach einem Unfall an der Unfallstelle bleiben, um die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. So wollen es auch die Kaskoversicherungen in ihren Geschäftsbedingungen. Aber wie sieht es bei einem Unfall um drei Uhr nachts aus, bei dem "lediglich" Sachschaden entstand? Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer nachts um drei Uhr einen Unfall auf einer Autobahn, bei dem er eine Leitplanke beschädigt hat. Die Kaskoversicherung müsse damit klarkommen, wenn der Versicherungsnehmer zunächst an der Unfallstelle verbleibe, einen Abschleppdienst rufe, sich von einem Freund abholen lasse - und erst am nächsten Morgen die Behörden über den Schaden informiere, ...

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