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04 Apr

Urteile

Verwaltungsgericht Braunschweig: Fahrtenbuchauflage für Mietwagen ist rechtens

04. April 2012

Urteil vom:
31.05.2011
Aktenzeichen:
6 A 162/10
Paragrafen:
Anl 4 Nr 8.1 FeV, Anl 4

Verwaltungsgericht Braunschweig

Einem Mietwagenunternehmen ist es zuzumuten, bei einem schweren Verkehrsverstoß selbst zu ermitteln, wer den Wagen zum Tatzeitpunkt gemietet hat. Ansonsten droht eine Fahrtenbuchauflage für den betreffenden Mietwagen.

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