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01 Feb

Urteile

VG Neustadt: MPU-Anordnung muss auf Einzelfall eingehen / BayVGH: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen (Widerruf eines Auflagenbeschlusses)

01. Februar 2012

Urteil vom:
28.12.2011
Aktenzeichen:
1 L 1125/11.NW
Paragrafen:
§ 3 Absatz 1 StVG, § 14 Absatz 1 FeV, § 46 FeV, § 80 Absatz 5 VwGO
Beschluss vom:

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße; BayVGH

VG Neustadt: Wenn einem Autofahrer einmal Cannabis im Blut nachgewiesen worden ist, darf die Fahrerlaubnisbehörde kein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, in dem nach der Haltung zu allen möglichen psychoaktiven Substanzen gefragt wird.

BayVGH: Die Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Einziehung einer Fahrerlaubnis fällt jedenfalls dann zu Lasten des Betroffenen aus, wenn davon auszugehen ist, dass er so genannte harte Drogen zu sich genommen hat.

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