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04 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Vorsicht beim Ausparken

04. November 2016

von tc

Wer rückwärts aus einer Parktasche auf einem Supermarktparkplatz ausparkt, den treffen höhere Sorgfaltspflichten als den Vorbeifahrenden. Der Rückwärtsfahrende hat in der Regel schlechtere Sichtverhältnisse, daher ist von einer höheren Gefahr auszugehen. Im Fall eines Zusammenstoßes trifft den Rückwärtsfahrenden die volle Haftung, sofern der Vorbeifahrende nur mit der einfachen Betriebsgefahr haftet. Hier ist das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme gemäß Paragraf 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Danach muss sich ein Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Landgericht Saarbrücken ...

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