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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
08
Jun
Urteile
OVG NRW: Fahrtenbuchauflage verstößt nicht gegen Grundrecht
Leitsatz der Redaktion:
Nachdem ein mit dem Fahrzeug des Antragstellers begangener Rotlichtverstoß nicht aufgeklärt worden war, ordnete die Antragsgegnerin die Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 30 Monaten und zugleich die sofortige Vollziehung an. Dies stellt keinen unrechtsmäßigen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen (GG Art 2 Abs. 1; Art 1 Abs. 1) dar.
Aus den Gründen:
Die gemäß § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem privaten Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, und dem öffentlichen Interesse an rascher ...