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06 Mrz

Urteile

Betrunkener Fahrlehrer

06. März 2006

Urteil vom:
19.12.2005
Aktenzeichen:
3 Ss 588/05
Paragrafen:
StGB § 316 Abs. 1, StVG § 24 a Abs. 1

OLG Dresden

Tenor
Ein alkoholisierter Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulfahrt auf die Bestimmung des Fahrtweges und eine mündliche Korrektur der Fahrweise beschränkt, führt das Fahrzeug nicht im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB. Er begeht auch keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 StVG.
07 Sep

Aufsätze

„Alkoholverbot“ für Fahranfänger

07. September 2005

von Christian Weibrecht

Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe hat kurz vor Ende der Legislaturperiode Mitte Juli einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Anhörung an Verbände, Länder und Ministerien versandt, durch den insbesondere ein „Alkoholverbot“ für Fahranfänger während der Probezeit eingeführt werden soll.
07 Sep

Urteile

Blutentnahme

07. September 2005

Urteil vom:
18.10.2004
Aktenzeichen:
3 O 507/04
Paragrafen:
VVG § 6 Abs. 1, VVG § 61, AKB § 71 Abs. 1 Nr. 2

LG Kaiserslautern

Tenor
Die Rückrechnung zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration ist auch bei einer Blutentnahme 13 Stunden nach Trinkende zulässig. Der Grund: Das Führen eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand ist ein gröblicher Verstoß gegen die Grundsätze der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Wer sich in absolut fahruntüchtigem Zustand an das Steuer eines Kfz setzt, handelt grundsätzlich grob fahrlässig.
14 Jun

Urteile

Atemalkoholmessung

14. Juni 2005

Urteil vom:
02.11.2004
Aktenzeichen:
2 ObOWi 471/04
Paragrafen:
StVG § 24 a Abs. 1

OLG Bayern

Die Nichteinhaltung der „Wartezeit“ von (mindestens) 20 Minuten zwischen (gesichertem) Trinkende und der Durchführung der Atemalkoholmessung hat grundsätzlich die Nichtverwertbarkeit des Ergebnisses zur Folge.
14 Jun

Urteile

Fahruntüchtigkeit

14. Juni 2005

Urteil vom:
23.02.2005
Aktenzeichen:
24 Qs 37/05
Paragrafen:
StPO § 111a, StGB § 69 Abs. 1 Nr. 2, StGB § 316

Landgericht Potsdam

Maßgebend zur Beurteilung der relativen Fahrunsicherheit sind Umstände in der Person des Fahrers und/oder seiner Fahrweise, wobei nicht jeder Fahrfehler die Annahme relativer Fahrunsicherheit rechtfertigt. Allein ein in einer unzureichenden Beleuchtung des Fahrzeugs liegender Fahrfehler kann eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht rechtfertigen.
14 Jun

Urteile

Beifahrer haftet mit

14. Juni 2005

Urteil vom:
10.02.2005
Aktenzeichen:
14 U 132/04
Paragrafen:
BGB § 254, ZPO § 287

OLG Celle

War vor dem Konsum von Alkohol abgesprochen, wer danach fahren soll, und setzt sich dann doch der stark alkoholisierte eigentliche Beifahrer ans Steuer, haften bei einem Unfall der Fahrer und der Beifahrer zu gleichen Teilen.
25 Apr

Urteile

Freiheitsberaubung mit Pkw

25. April 2005

Urteil vom:
20.01.2005
Aktenzeichen:
4 StR 366/04
Paragrafen:
§§ 344 StPO, 239 Abs. 1 StGB

BGH

Die Tatbestandsalternative "auf andere Weise" kennt hinsichtlich des Tatmittels keine Begrenzung; es reicht jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen. Ein lediglich kurzfristiges, verkehrsbedingt angepasstes Fahrverhalten vermag im Rahmen einer fortdauernden Gefährdungsfahrt keine Zäsur dergestalt zu begründen, dass hierdurch ein zuvor erfolgter Widerruf des Einverständnisses in eine weitere Beförderung beseitigt und - konkludent - in die weitere Beförderung wieder eingewilligt wird.
04 Feb

Aufsätze

Gefahrgutfahrer nur noch mit 0,00 Promille

04. Februar 2005

von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps

Alkohol im Straßenverkehr, eine ständig im Fluß stehende Thematik. Mit der
Einführung der 0,o Promillegrenze für Gefahrguttransporteure setzt der Gesetzgeber nun Gefahrgutfahrer mit Fahrzeugführeren der Personenbeförderung gleich.
13 Dez

Urteile

Atemalkoholmessung

13. Dezember 2004

Urteil vom:
23.08.2004
Aktenzeichen:
2 Ss 357/04
Paragrafen:
§§ 24a StVG

OLG Hamm

Bei der - ansonsten korrekten - Alkoholmessung ist lediglich die Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten seit Trinkende ist nicht festgestellt worden. Andererseits ist jedoch den Urteilsfeststellungen zweifelsfrei zu
entnehmen, dass eine Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten vor der Messung, in
der der Betroffene keine Substanzen durch Mund oder Nase zu sich genommen hat,
eingehalten worden ist. Ist aber diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten, bei der es sich gegenüber der 20-minütigen Wartezeit seit Trinkende um das wesentlich bedeutendere Kriterium handelt, eingehalten worden, kann die ermittelte Messung ohne Sicherheitsabschläge zur Feststellung der zur Tatzeit vorliegenden Atemalkoholkonzentration zugrunde gelegt werden.
13 Dez

Urteile

Trunkenheit im Verkehr

13. Dezember 2004

Urteil vom:
21.07.2004
Aktenzeichen:
2 Ss 178/04
Paragrafen:
§§ 316 StGB, 267 StPO

OLG Hamm

Aufgrund einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit kann in der Regel
nicht bereits auf eine vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr geschlossen werden.
Vielmehr hat der Tatrichter unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles,
der Täterpersönlichkeit, des Trinkverlaufs sowie des Verhaltens des Täters
während und nach der Tat zu entscheiden.
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