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01 Sep

Aufsätze: Urteil

20 Prozent über Richtgeschwindigkeit: Mithaftung?

01. September 2017

von tc

Das Landgericht Rottweil sprach ein Urteil, das in eine andere Richtung geht als die bisherige Rechtsprechung. "Wer auf der Autobahn mit einer 20 Prozent über der Richtgeschwindigkeit liegenden Geschwindigkeit Fahrzeuge überholt, trägt nicht automatisch eine Mitschuld, wenn ein rechts fahrendes Fahrzeug plötzlich vor ihn auf die Überholspur ausschert und es dadurch zu einem Auffahrunfall kommt", fasst die "Haufe Online Redaktion" das Urteil des Landgerichts Rottweil zusammen. Bisher galt: Der Fahrer, der auf einer Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, trägt ohne Wenn und Aber eine Mitschuld von bis zu 30 Prozent, wenn es zu einem Unfall kommt. Im Fall des Landgerichts ...

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