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06
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Abbiegen auf Grundstück
Ein Kraftfahrzeugführer, der von einer öffentlichen Straße kommt und auf ein Grundstück abbiegen will, muss sich umso sorgfältiger verhalten, je weniger nach außen das Abbiegeziel im Fahrverkehr erkennbar ist.
Dabei werden Straßeneinmündungen, die wie Grundstückseinfahrten über abgesenkte Bürgersteige führen und die als Straßeneinmündungen auch sonst nicht für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, wie Grundstückseinfahrten behandelt. Feld- und Waldwege sind keine "Grundstücke", beim Abbiegen gelten jedoch gleichwohl verschärfte Sorgfaltspflichten.
Oberlandesgericht Saarbrücken
Aktenzeichen 4 U 145/13