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11 Aug

Aufsätze

Aberkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

11. August 2011

von Volker Kalus

In bestimmten Fällen ist es einem Aufnahmestaat möglich, in seinem Hoheitsgebiet den von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht anzuerkennen. Zuletzt hatte sich der EuGH mit dieser Frage beschäftigt (Der Fall „Grasser“ EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 Az. C-184/10, veröffentlicht und kommentiert in VD 06/11 S. 171). Von Volker Kalus Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden stellen die Inlandsungültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis gem. § 28 Abs. 4 Nr 2 FeV fest. Demnach gibt es zwei Varianten, nach denen eine Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis ausgeschlossen werden kann:Variante 1 – Der Wohnsitzverstoß ergibt sich direkt aus dem ausländischen Führerschein, ...

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