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03 Mrz

Aufsätze: Artikel

Abschleppen und Schleppen durch gewerbliche Abschleppunternehmen (Teil 2)

03. März 2017

von Bernd Huppertz

Bei Abschleppunternehmen werden als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) ausgewiesene zulassungsfreie und damit auch steuerbefreite Abschleppwagen eingesetzt. Deren Zweckbindung erlaubt jedoch nur das durch Nothilfe geprägte Abschleppen. Der Umfang des Abschleppens in Abgrenzung zum genehmigungspflichtigen Schleppen ist nicht erst seit der Novellierung des § 33 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) selbst bei Abschleppunternehmen umstritten. Die hierzu veröffentlichten Empfehlungen des BMVI bleiben unklar. Der zweiteilige Artikel klärt die Rechtsfolgen.

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