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Beispiele:
LG München für Landgericht München
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Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
02
Apr
Aufsätze: Kurzinfo
Abschleppen vom Kundenparkplatz
Wird ein unberechtigt auf einem Kundenparkplatz eines Fitness-Studios abgestelltes Kraftfahrzeug abgeschleppt, sind nicht nur die Abschleppkosten ersatzfähig, sondern grundsätzlich auch die Kosten, die bei der Vorbereitung des Abschleppvorgangs angefallen sind.
Dazu gehören etwa die Überprüfung des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs, um den Halter ausfindig zu machen, das Anfordern eines geeigneten Abschleppfahrzeugs, das Prüfen des Fahrzeugs auf Sicherung gegen unbefugtes Benutzen, dessen Besichtigung von innen und außen und die Protokollierung eventuell vorhandener Schäden am Fahrzeug.
Nicht ersatzfähig sind dagegen die Kosten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des ...