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06
Okt
Aufsätze
Abschleppmaßnahmen vor der Grundstückszufahrt – eine privatrechtliche Angelegenheit?
von Detlef Stollenwerk
Ausgangsfallclass="quote">class="aside">A meldet sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde mit dem Hinweis, dass seine Grundstückszufahrt wegen eines Parkvorgangs (Pkw auf der öffentlichen Straße) nicht genutzt werden kann. Er verlangt von der zuständigen Behörde ordnungsrechtliche Maßnahmen. Der Sachbearbeiter teilt ihm mit, dass er eine Politesse informiert, die die Ordnungswidrigkeitenanzeige vor Ort aufnehmen wird. Er könne aber auch eine schriftliche Privatanzeige einreichen, die man dann bearbeiten werde. Auf den Hinweis des Bürgers, dass seine Zufahrt mit dieser Aktion noch immer nicht nutzbar sei, wird ihm mitgeteilt, dass eine Abschleppmaßnahme behördlich nicht durchgeführt werde. ...