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01 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Abstellort nach Abschleppen verschweigen - geht das?

01. Juni 2018

von tc

Wenig Verständnis zeigen Eigentümer eines Autos, wenn das Abschleppunternehmen sie vor die Wahl stellt: Zahlen oder weiter zu Fuß gehen. Für den BGH ist die Sache klar. Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz abgestellt - im Parkverbot. Der Betreiber fackelte nicht lang und ließ das Auto von einer Firma abschleppen. Aber es gab noch mehr Zoff: Die Firma wollte den Abstellort ihres Fahrzeugs erst verraten, nachdem sie die Rechnung von 219 Euro beglichen hatte. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH): Dieser entschied, dass dieses Verhalten rechtens sei. Der Abschleppdienst habe ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, solange die Abschleppkosten noch ...

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