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LG München für Landgericht München
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ZPO §§ 114 ff.
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01
Dez
Urteile: Drogen im Straßenverkehr
Abstinenzkontrollen, Vorbereitung auf die MPU und Begutachtungsstellen für Fahreignung - Trennung konsequent umsetzen
Von Dr. Paul Brieler
Gutachter haben sich in ihrer Begutachtungstätigkeit stets an wissenschaftlichen objektiven Maßstäben zu orientieren und sind der Neutralität verpflichtet, d.h. sie dürfen sich in ihrem Urteil nicht von möglichen Interessen anderer Beteiligter leiten lassen. Dies gilt auch in der Begutachtung im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts, u. a. ist in der Anlage 4a geregelt: "Wer a) mit Unternehmen oder sonstigen Institutionen vertraglich verbunden ist, die aa) Personen hinsichtlich der typischen Fragestellungen in der Begutachtung von Begutachtungsstellen für Fahreignung (…) beraten, behandeln, betreuen oder auf die Begutachtung vorbereiten (…), darf keine Personen zur Klärung von Zweifeln an der Kraftfahreignung in Begutachtungsstellen für Fahreignung untersuchen oder begutachten."