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02 Nov

Aufsätze: Artikel

Aktuelle Entscheidungen zur Handy-Nutzung

02. November 2018

von Ewald Ternig

Das OLG Oldenburg musste sich mit zwei Sachverhalten beschäftigen, bei denen es um die Nutzung von Smartphones/Handys im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO ging. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Oktober des vergangenen Jahres war damit zu rechnen, dass die Rechtsprechung weiterhin zur Thematik Stellung nehmen muss. Dies ist schon dem Umstand geschuldet, dass für den folgenlosen Verstoß ein Bußgeld von 100 Euro angedroht wird, weiterhin ist mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister zu registrieren und bei einem "Fahrerlaubnis-auf-Probe-Besitzer" kommt es zu einem Aufbauseminar.

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