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04 Jul

Aufsätze

Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

04. Juli 2014

von Bernd Huppertz und Dr. Adolf Rebler

Eine Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurde, bedarf einer behördlichen Anerkennung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber auch in Deutschland Fahrzeuge führen will. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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