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02
Okt
Aufsätze: Artikel
Anmerkungen zur Entscheidung des BVerwG vom 18. Juni 2020
von Volker Kalus
Will man die Entscheidung des BVerwG kommentieren - im Sinne einer Meinung dazu abgeben - dann könnte man sich kurzfassen und ausführen, dass die Problematik, über die zu entscheiden war, eindeutig und nachvollziehbar dargelegt wurde - und versuchen es noch etwas zu verdeutlichen. Im Gegensatz zu den letzten Entscheidungen des BVerwG, in denen es um Auslegungen (Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unter 1,6 Promille), europarechtliche Umsetzungen von Rechtsnormen (Fahrberechtigung ausländischer C- und D-Klassen) oder eine gefahrenabwehrrechtliche Einschätzung (Mischkonsum von Alkohol und Cannabis) ging, handelt es sich nun um die Darlegung eines klar beschriebenen Sachverhaltes im Straßenverkehrsgesetz. Letztlich geht es wieder einmal um die Definition der Begriffkichkeiten Tilgung, Tilgungsreife und Löschung.1 Warum die Bedeutung dieser Begriffe und damit die Umsetzung dieser Begriffe immer noch Probleme bereitet, ist schwer nachzuvollziehen.