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02 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Anwalt, übernehmen Sie!

02. Juni 2017

von tc

Entsteht an einem Lkw ein Unfall-Sachschaden von über 26.000 Euro, so liegt kein einfacher Schadensfall vor. Dann ist es gerechtfertigt, einen Anwalt einzuschalten. Im konkreten Fall kam es auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall. Dabei wurde ein Lkw eines Transportunternehmers beschädigt, wodurch ein Schaden in Höhe von 26.230 Euro entstand. Der Unternehmer beauftragte zwei Tage nach dem Unfall einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Da die Unfallverantwortlichkeit unstreitig war, kam es zu einer zügigen Regulierung des Schadens. Die Haftpflichtversicherung weigerte sich aber, die dem Transportunternehmer entstandenen ...

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