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02 Apr

Aufsätze: Kurzinfo

Vorfahrt trotz Zögern

02. April 2020

von tc

Im Fall reagierte eine Fahrerin irritiert, als ein Vorfahrtberechtigter an einer "Rechts-vor-links"-Kreuzung anhielt. Sie fuhr in die Kreuzung, da sie dachte, er verzichte auf seine Vorfahrt. Es kam zur Kollision. Die Fahrerin beschwerte sich, dass der Vorfahrtberechtigte ja mit ihrem Einfahren in die Kreuzung habe rechnen müssen, wenn er sich so verhalte. Er hätte halt auf sein Vorfahrtrecht verzichten müssen. Das OLG Hamm urteilte, dass die Fahrerin gegen Paragraf 8 Abs. 1 StVO verstoßen habe. Sie habe nicht von einem Vorfahrtverzicht des Unfallgegners ausgehen dürfen, heißt es im Urteil. Er habe seinerseits auf bevorrechtigten Verkehr geguckt und sei deswegen zögerlich gefahren. Das sei ...

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