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02 Apr

Aufsätze: Kurzinfo

Ladekabel und Powerbank fallen nicht unter "Handyparagrafen"

02. April 2020

von sd

Wer im Auto sein Handy mit einem Ladekabel oder einer sogenannten "Powerbank" verbindet, verstößt damit nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Laut dem Oberlandesgericht Hamm seien weder der mobile Akku noch das Kabel isoliert betrachtet elektronische Geräte im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 1a. Damit könne deren Benutzung während der Fahrt auch nicht mit einem Bußgeld geahndet werden, heißt es im Urteil. Ohne Display wirken die Geräte nicht zwangsläufig so ablenkend wie beispielsweise ein Smartphone oder Tablet-PC, urteilte das Oberlandesgericht. Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 4 RBS 92/19

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