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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
02
Sep
Aufsätze: Kurzinfo
Ast beschädigt Fahrzeug: Stadt muss haften
von bh
Auf einem städtischen Parkplatz wurde ein Pkw durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Wie das Landgericht Koblenz feststellte, muss die Stadt Schadenersatz zahlen. Auslöser des Rechtsstreits war ein Parkplatz in einem Stadtwald. Ein dort abgestelltes Fahrzeug wurde durch Astbruch beschädigt, was den Besitzer des Wagens dazu veranlasste, Schadenersatz zu fordern. Die Stadt entgegnete, dass sie durch halbjährige Kontrollen der Bäume ihre Pflicht erfüllt habe. Abgestorbene Äste, die hierbei nicht entdeckt wurden, wertete die Stadt als Restrisiko für die Parkenden unter den Bäumen. Der Pkw-Besitzer warf der Stadt vor, die Sicherungspflicht nicht erfüllt zu haben und sah die Kontrolle des ...