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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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02
Feb
Urteile: Kurzurrteile
Ast kracht auf Auto: Wer haftet?
mm
Wer ist haftbar, wenn ein Ast auf ein neben dem Grundstück geparktes Auto fällt - der Gartenbesitzer oder der Autofahrer? Diese Frage klärt ein Gerichtsurteil des Landgerichts Wuppertal.Im Fall, über den das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, hatte ein Autobesitzer sein Auto am Straßenrand neben einem privaten Grundstück geparkt, auf dem ein Baum stand. Von diesem brach ein großer Ast ab und fiel aufs Auto. Der Autobesitzer verlangte Schadenersatz, der Grundstücksbesitzer weigerte sich zu zahlen: Es habe keine Anzeichen gegeben, dass der Baum krank oder brüchig war. Das habe er zwar nicht regelmäßig überprüft, dafür aber auch keine Notwendigkeit gesehen.Das Gericht urteilte, dass ...