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10 Jul

Aufsätze

Atem- und Blutalkoholmessung auf dem Prüfstand

10. Juli 2009

von Peter Schlanstein

Im Kampf gegen Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr werden vereinfachte Analysemethoden
diskutiert, um beispielsweise bei einer Alkoholkontrolle festzustellen, ob ein Fahrer zu tief ins Glas geschaut hat. Während bei Ordnungswidrigkeiten eine Messung der Atemalkoholkonzentration ausreicht, ist bei Strafsachen eine Blutprobe als Beweismittel obligatorisch. Problematisch im Zusammenhang mit dem Nachweis des Alkohols im Blut sind in jüngster Zeit auch Verfahrensfragen. Die kontroversen Standpunkte waren zugleich Thema beim jüngsten Deutschen Verkehrsgerichtstag.

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