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01 Jun

Aufsätze: Artikel

Atemalkoholanalyse im standardisierten Messverfahren

01. Juni 2018

von Marco Schäler

Der Konsum von alkoholischen Getränken begründet trotz rückläufiger Fallzahlen noch immer eine Hauptursache für schwerwiegende Verkehrsunfälle im öffentlichen Verkehrsraum und bedarf daher einer konsequenten Verfolgung durch die Polizei. Hierfür wurden vom bundesdeutschen Gesetzgeber zahlreiche Ordnungswidrigkeitentatbestände geschaffen, die nicht an die Feststellung von Ausfallerscheinungen gebunden sind, sondern vielmehr die Sanktionslücke zwischen verminderter Fahrtüchtigkeit (abstraktes Gefährdungsdelikt) und den Tatbestandsvoraussetzungen zum Strafverfahren schließen sollen. In diesem Zusammenhang wurden sodann entsprechende Atemalkoholkonzentrationswerte in den einschlägigen Vorschriften verankert, die seither mit beweissicheren Alkoholmessgeräten in der Atemluft des Betroffenen nachgewiesen werden können. Diese Verfahrensweise ist zwar mit Beginn ihrer Einführung auf eine nicht unerhebliche Kritik im rechtsmedizinischen Schrifttum gestoßen, allerdings begründet die Atemalkoholanalyse nach einigen grundlegenden Entscheidungen des BGH nun mittlerweile eine polizeiliche Standardmethode zur Feststellung der Atemalkoholkonzentration im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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