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		Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
		Beispiele: 
LG München für Landgericht München
			
BGH für Bundesgerichtshof
			
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
		
	 
	
		Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
		Beispiele: 
1 S 3263/08
1 K 927.09
		
	 
	
		Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
		Beispiele: 
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
			
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
			
ZPO §§ 114 ff.
			
VwVfG § 38
		
	 
	
 
                    	
                    		04
							Mrz                    	
                        
                            Aufsätze: Kurzinfo                        
						Auch Knipsen ist verboten
						
						
											
						
                            							                            							Nutzt ein Autofahrer während der Fahrt die Kamerafunktion seines Handys, so stellt dies eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann eine Geldbuße von 60 Euro nach sich ziehen.
Ein Autofahrer erhielt im Mai 2015 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro, weil er während des Fahrens dabei beobachtet wurde, wie er Fotos mit seinem Handy aufnahm. Der Autofahrer legte Einspruch ein. Das Amtsgericht Hamburg-Altona wies diesen aber zurück. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Autofahrers.
Das Oberlandesgericht Hamburg wies diese zurück. Durch die Nutzung der Kamerafunktion während der Fahrt habe der ...