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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
05
Mai
Aufsätze: Kurzinfo
Auch ohne Vorstrafen ins Gefängnis
Ein nicht vorbestrafter Fahrer, der vorsätzlich verkehrswidrig überholt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Verkehrsteilnehmer tödlich und schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft werden. So äußerte sich das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss.
Im konkreten Fall fuhr der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit, überholte rücksichtslos auf der Linksabbiegerspur der Gegenfahrbahn - trotz durchgezogener Linien und Sperrflächen - und krachte in ein entgegenkommendes Auto. Dessen Fahrer verstarb, die weiteren Insassen erlitten schwere Verletzungen.
"Vor dem Hintergrund des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich aus ...