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02 Sep

Aufsätze: Kurzinfo

Auffahrunfall: Hintermann ist nicht immer schuld

02. September 2022

von sd

Bei einem Auffahrunfall kann auch dem Vorausfahrenden die volle Verantwortung zugesprochen werden. Nämlich dann, wenn dieser kurz vorher seinen Hintermann überholt und ihm keine Chance mehr gelassen hat, genügend Sicherheitsabstand herzustellen. Das entschied das Oberlandesgericht München. In dem Fall hatte ein Autofahrer innerorts einen anderen Pkw überholt. Dabei fuhr der Mann nur wenige Meter vor dem Überholten wieder auf die rechte Spur. Unmittelbar danach musste er stark abbremsen, weil eine Ampel Gelb wurde. Der gerade überholte Hintermann konnte nicht mehr schnell genug reagieren und fuhr auf. Beide Parteien forderten gegenseitig Schadenersatz. Die Versicherung des Überholers führte ...

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