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09 Jan

Aufsätze: Artikel

Aufhebung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

09. Januar 2017

von Dr. Alfred Scheidler

Wer mit einem Kraftfahrzeug - unter Umständen auch mit einem Fahrrad - betrunken im Straßenverkehr angetroffen wird, riskiert die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Dies wird jedem Kraftfahrer bewusst sein. Weitaus weniger bekannt ist aber, dass sich eine Trunkenheitsfahrt - sogar mit einem Fahrrad - unter bestimmten Voraussetzungen auch auf andere Berechtigungen auswirken kann, etwa auf eine waffenrechtliche Erlaubnis, weil die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit beziehungsweise persönliche Eignung möglicherweise nicht mehr gegeben ist.

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