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04 Feb

Urteile

Augenscheinnahme von Lichtbildern

04. Februar 2005

Urteil vom:
30.11.2004
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 692/04
Paragrafen:
§ 267 StPO

OLG Hamm

Die Formulierung im tatrichterlichen Urteil: "Auf die in Augenschein genommenen
Lichtbilder wird ausdrücklich Bezug genommen". reicht für eine ordnungsgemäße
Bezugnahme im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO aus.

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