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08 Nov

Urteile

Ausgleichsanspruch bei Entfernen vom Unfallort

08. November 2004

Urteil vom:
04.03.2004
Aktenzeichen:
4 U 159/03
Paragrafen:
§ 426 BGB

OLG Naumburg

Ein Ausgleichsanspruch des Versicherers gegen den Versicherungsunternehmer
gern. § 426 Abs 2 BGB scheitert bei einer Obliegenheitsverletzung durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort allenfalls dann, wenn diese als entschuldbar angesehen werden kann. Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich der Versicherungsnehmer nach einem Unfall in der Vornacht erst am Nachmittag des nächsten Tags bei der Polizei meldet.

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