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04 Apr

Urteile

Ausländischer Fahrerlaubnis

04. April 2003

Urteil vom:
03.03.2003
Aktenzeichen:
10 S 2093/02
Paragrafen:
IntKfzV § 4

VGH Baden-Württemberg

Ist die deutsche Fahrerlaubnis im Sinn des § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntkfzV entzogen worden, so ist der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 4 Abs. 1 IntkfzV berechtigt. Das gilt unabhängig davon, ob die ausländische Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis bereits bestand oder ob sie erst später
erworben wurde.

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